ROMROD. Über die Benutzung und die Gebühren der Gemeinschaftshäuser diskutierte am Dienstagabend der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Romrod. Über zwei Stunden widmeten die Ausschussmitglieder einer neuen Satzung. Zusammen mit den Ortsvorstehern wurde insbesondere die Anpassung der Nutzungsentgelte innigst beraten. Zuletzt wurden die Gebühren im Jahr 2015 geändert.
Derzeit sind folgende Beträge pro Tag für die private Nutzung und für die kommerzielle Vereinsnutzung vorgesehen: Nieder-Breidenbach 60 Euro (bisher: 30 Euro), Ober-Breidenbach 80 Euro (bisher: 55 Euro, Romrod 200 Euro (bisher: 100 Euro), Strebendorf 80 Euro (bisher: 45 Euro) und Zell 120 Euro (bisher: 75 Euro). Für die kommerzielle Nutzung pro Tag: Nieder-Breidenbach 120 Euro (bisher: 50 Euro), Ober-Breidenbach 160 Euro (bisher: 105 Euro), Romrod 400 Euro (bisher: 200 Euro), Strebendorf 160 Euro (bisher: 65 Euro) und Zell 240 Euro (bisher: 125 Euro).
Die Gebühren zur Anmietung des Vereinsraums in der Synagoge sind künftig mit 50 Euro pro Tag, im Seminarraum des Museums mit 50 Euro pro Tag, die Schmiede mit 100 Euro pro Tag und der Betsaal mit 200 Euro pro Tag vorgesehen. Gemeindeeigene Veranstaltungen sowie nichtkommerzielle Veranstaltungen von Romröder Vereinen sollen dem Entwurf zufolge gebührenfrei bleiben. Im Einzelfall soll der Magistrat entscheiden.
Für nicht Romröder Stadtbürger ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro (bisher: 50 Euro) vorgesehen. Die bisher eingeräumte Gebührenermäßigung für eine maximal vierstündige Nutzung soll nach neuer Satzung entfallen. Die Kaution soll 100 Prozent des Mietpreises betragen. Die Gebühren für Beamer und Beschallung sollen entfallen. Kaffeegedecke sollen künftig 12,50 Euro pro 25 Stück und Essgedecke 25 Euro pro 25 Stück kosten. Für Stornierungen soll eine Gebühr anfallen.
Einige Themen zur Benutzung der Gemeinschaftshäuser wurden diskutiert. So machte Jörg Gaudl (SPD) deutlich, dass man sich in zehn Jahren vielleicht noch freue, wenn es einen Disco-Abend in einem der Häuser gibt. Thilo Naujock (CDU/FWG) sprach die Abfallansammlungen in den öffentlichen Mülleimern nach der Nutzung im BGH Romrod an, diese sollen künftig stärker geahndet werden. Die Stadt stellt bereits kostenpflichtige Müllsäcke zur Entsorgung bereit. Arndt Planz (SPD) fokussierte die bisherige Einteilung zur kommerziellen Nutzung, so wurde beispielsweise das Zeller Halbe kommerziell abgerechnet während der Oldie-Abend in Romrod ermäßigt berechnet wurde. „In der Vergangenheit wurde das nicht so eng ausgelegt“, erklärte dazu Bürgermeisterin Dr. Birgit Richtberg. „Man muss es für alle gleich halten“, machte Planz im Gegenzug deutlich. Am 8. Mai will der Ausschuss die Satzung weiter beraten, die derzeit diskutierten Gebühren sind noch nicht beschlossen. (pw)