Jeffrey Miller’s Gang zur Kommunalaufsicht
BAUNATAL. Darf ein Bürgermeister seine Meinung öffentlich jederzeit kundtun? Ja und nein! Zunächst muss er unterscheiden, ob er sich als natürliche Person äußert oder Träger von Amt und Würden. Ein wichtiger Unterschied! Auch hängt es davon ab, wo er sich äußert. Und natürlich, was er sagt! Also: grundsätzlich darf jeder in Deutschland alles sagen, was er möchte!

Amtspersonen oder Wahl-Beamte müssen ein paar Regeln einhalten! Baunatals Bürgermeister Henry Richter schreibt eine wöchentliche Kolumne im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt, den Baunataler Nachrichten (BN). Darin steht, was er vorhat, wie er über Dinge denkt und was er glaubt, dass es für die Stadt richtig ist.

Verletzung von Neutralitätsgebot, Amtsmissbrauch, städtisch bezahlte Werbung?

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Diese Worte liest auch regelmäßig Jeffrey Miller. Herr Miller hat in früheren Jahren Erfahrungen in politischer Arbeit gesammelt, ist seit vielen Jahren allerdings nicht mehr politisch oder parteipolitisch aktiv. Wohl aber hat er einen Video-Blog, in dem er sich jetzt regelmäßig zu Wort meldet. Nun hat er sich daran erinnert, dass es so etwas wie ein Neutralitätsgebot für einen Bürgermeister gibt. Genau das beschäftigt ihn gerade.

Er hat auch Herrn Richter selbst schon selbst mit seinen Zweifeln über die Kolumne konfrontiert. Inzwischen beschäftigt ihn die Frage, ob diese exklusiven Äußerungen unter der Überschrift „Bürgermeister Henry Richter berichtet“ und mit der nachstehenden Erklärung, „Die obenstehende Rubrik stellt die persönliche Haltung des Bürgermeisters dar und obliegt nicht der redaktionellen Bearbeitung“, nicht eine Verletzung des Neutralitätsgebotes darstellen. Auch das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne der Presse könnte verletzt sein. Miller erklärt uns Folgendes:

  1. Die persönlichen Stellungnahmen spalten die Stadtgesellschaft, wie mir Menschen erklären, mit denen ich spreche
  2. Persönliche Stellungnahmen gehören nicht in den amtlichen Teil der BN, sondern in den Anzeigenteil, dort hätten die 6 Anzeigen ca. 3.480 € gekostet
  3. Die Ersparnisse (3.480 €) stellen möglicherweise einen geldwerten Vorteil dar, der entsprechend steuerlich berücksichtigt werden muss und zu Sozialversicherungsabgaben führt.

Landkreis muss jetzt entscheiden

Vergangene Woche hat er dies auch der Kommunalaufsicht beim Landkreis Kassel so mitgeteilt und damit den offiziellen Beschwerdeweg gewählt. Dort wird jetzt auch zu entscheiden sein, ob die Gleichheit verletzt wird, weil andere diese Plattform nicht nutzen können und ob nicht grundsätzlich ein Missbrauch des von der Stadt bezahlten amtlichen Organs darstellt. Verwaltungsgerichte haben bereits mehrfach entschieden, ob amtliche Mitteilungsblätter eine Plattform für politische Meinungsäußerungen des Bürgermeisters sein dürfen. Aber jede Situation ist anders und jedes Bundesland hat etwas andere Regeln. (rs)

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