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NIEDENSTEIN.
Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Bei zahlreichen Familien kommen staatliche Leistungen wie der Kinderzuschlag gar nicht erst an.

Bettina Hoffmann, Spitzenkandidatin der hessischen Grünen für den Bundestag erklärt, was sie nach der Wahl ändern will, um alle Kinder endlich aus der Armut zu holen.

In einem so reichen Land wie Deutschland ist Kinderarmut ein nicht hinnehmbarer Zustand. Armut grenzt nicht nur vom gesellschaftlichen Leben aus, Armut macht auch Zukunftschancen kaputt. Es ist zutiefst ungerecht, wenn die Herkunft über die Zukunft entscheidet und nicht das, was in einem steckt.

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Derzeit ist die Kinder- und Familienförderung weder gerecht noch wirksam.

Die Kinderregelsätze im Hartz IV-System sind zu niedrig, als dass Kinder damit gut aufwachsen können. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl sie einen Anspruch auf diese Leistung haben.

Eltern mit hohem Einkommen erhalten durch die Kinderfreibeträge für ihre Kinder mehr Unterstützung vom Staat als Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen, die Kindergeld erhalten.

Der bestehende Leistungsdschungel für Familien ist unübersichtlich und intransparent. So führt das derzeit aufwändige und vielen gar nicht bekannte Antragsprozedere beim Kinderzuschlag dazu, dass viele Eltern aufgeben und die Leistung nur bei jedem dritten Kind ankommt.

Für eine Kindergrundsicherung

Ein zentrales Grünes Regierungsprojekt ist deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung, die allen Kindern Unterstützung und Teilhabe garantiert.

In der Kindergrundsicherung gehen das Sozialgeld für Kinder, der Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, das Kindergeld und die Kinderfreibeträge auf.

Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Bausteinen: einem fixen Garantie-Betrag von 290 Euro für jedes Kind und einem ergänzenden GarantiePlus-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher fällt der GarantiePlus-Betrag aus. Maximal beträgt er 547 Euro.

Damit alle Familien auch wirklich das bekommen, was ihre Kinder für ein gutes Aufwachsen benötigen, verbinden wir mit der Reform zur Kindergrundsicherung einen einfachen Leistungszugang für jede Familie: Zur Geburt des Kindes wird die Kindergrundsicherung – wie das heutige Kindergeld – einmal beantragt. Dabei können die Eltern einwilligen, dass für sie automatisch geprüft wird, ob und in welcher Höhe ihnen neben dem Garantie-Betrag auch der GarantiePlus-Betrag zusteht. (pm|nh)

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