HOMBERG (EFZE). Mit der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, mussten alle hessischen Kommunen ihre Hebesätze neu festlegen. Ziel war es, durch sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze sicherzustellen, dass die Umstellung nicht zu einer heimlichen Steuererhöhung führt. Diese neutralen Sätze wurden vom Land Hessen für jede Kommune veröffentlicht.

Eine Umfrage der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) zeigt jedoch, dass nur 131 von 421 hessischen Kommunen – also rund 31 Prozent – diesen empfohlenen Hebesatz für die Grundsteuer B übernommen haben. In Nordhessen fällt die Quote besonders niedrig aus: Im Schwalm-Eder-Kreis hat keine einzige Kommune den aufkommensneutralen Hebesatz beschlossen. In den benachbarten Landkreisen Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis tat dies jeweils nur eine Kommune.

Landesweit bedeutet dies: Zwei Drittel der Kommunen verlangen ab 2025 höhere Grundsteuern als bisher – trotz bereits zahlreicher Erhöhungen im Jahr 2024.

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Hintergrund für diese Entwicklung ist die angespannte Finanzlage vieler Städte und Gemeinden. Nach Angaben des Statistischen Landesamts verzeichneten im vergangenen Jahr vier von fünf hessischen Kommunen ein Haushaltsdefizit. Insgesamt fehlen den Kommunen rund 2,6 Milliarden Euro – das entspricht einem Minus von 410 EUR pro Einwohner. Gründe sind vordergründig steigende Sozialausgaben, etwa durch höhere Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld sowie wachsende Fallzahlen in der Jugendhilfe.

Die hessische IHK kritisiert die Entwicklung deutlich. HIHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller warnt vor zusätzlichen Belastungen für Bürger und Unternehmen. Höhere Grundsteuern steigerten die Fixkosten und bremsten Investitionen sowie die Inlandsnachfrage, so die IHK-Vertreterin. (wal)

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