Dienstwagen: Gesetzliche Vorgaben reichen Opposition nicht…
BAUNATAL. Darf es auch etwas mehr sein? Liest man den Antrag der CDU-Fraktion zu den Dienstwagen der Wahlbeamten Baunatal (Bürgermeisterin und Erster Stadtrat) in der jüngsten Baunataler Stadtverordnetenversammlung, dann könnte man vermuten, es gäbe eine Dienstwagenaffäre in Baunatal:

„Der Magistrat wird beauftragt: 1. Darzulegen, wie hoch der Anteil der Privatfahrten von Bürgermeisterin und 1. Stadtrat im Jahre 2021 war und welche Kosten damit für die Stadt Baunatal verbunden waren. 2. Den Stadtverordneten eine entsprechende Nutzungsregelung zur Beschlussfassung, welche zukünftig sämtliche Privatfahrten von Bürgermeisterin und 1. Stadtrat einspart, vorzulegen.“

Ein Antrag, der unweigerlich dazu führen würde, dass sich beide Magistratsmitglieder zusätzlich zum Dienstwagen – ob nachhaltig oder nicht – einen Privatwagen zulegen müssten. Der Bundesgesetzgeber hat die private Nutzung von Dienst- und Firmenwagen eindeutig geregelt. Ob gerecht oder nicht gerecht, 1 Prozent monatlich, also zwölf Prozent jährlich vom Brutto-Listenpreis (Rabatte werden also ignoriert) sind vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Das gilt für die Krankenschwester im ambulanten Pflegedienst genauso, wie für den Vorstand eines DAX-Konzerns. Natürlich auch für Beamte. In der Gehaltsklasse von Spitzenbeamten und den üblichen Limousinen kommt beim Spitzensteuersatz von 40 Prozent ein Steuerbetrag von 4.000 Euro oder auch 5.000 Euro im Jahr schnell zustande. Geld, das bezahlt wird aber nicht in den Steuereinnahmen der Stadt, sondern des Finanzamtes landet. Das mag schade sein, aber so ist die Regelung. Die bisherigen Prüfungen, auch des von der CDU viel gelobten Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Baunatal, haben hier keinerlei Einwendungen gegen die praktizierte Besteuerung ergeben.

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Ins Thema hineingesteigert…

  • Sebastian Stüssel (CDU) befindet in seiner Antragsbegründung, Bürgermeisterin und Erster Stadtrat sollten ihre Fahrten dennoch selbst bezahlen und will wissen, welche Kosten dabei bisher entstanden sind.
  • Reiner Oswald (FDP) war ursprünglich anderer Meinung, hat sich nach eigenen Worten aber von der CDU überzeugen lassen. Er möchte auch wissen, was an notwendigen Fahrten vorhanden war und ob ein Dienstwagenpool nicht besser ist.
  • Dr. Klaus-Peter Lorenz (SPD) vermutet als Hintergrund: „Irgendwas bleibt immer hängen. Das passt in die Zeit und mach traurig.“
  • Sebastian Stüssel (CDU) hat nichts gegen die 1-Prozent-Regelung, aber was ist mit den Betriebskosten, wenn die Fahrzeuge überwiegend privat genutzt werden? Wir wollen das vorgelegt haben. Es gebe woanders auch eine Nutzungsregelung. Die könne man doch trotzdem machen. Man versuche immer am unteren Ende zu sparen. Es habe ohnehin eine skurrile Nichtausschreibung gegeben. Was Recht ist müsse Recht bleiben. Selbst dem Magistrat werden die Leasingverträge nicht vorgelegt. Jeder Kugelschreiber werde europaweit ausgeschrieben, argumentierte er mit leidenschaftlicher Übertreibung, der
  • Bürgermeisterin Silke Engler (SPD) kurz danach deutlich widersprach: Ein Fahrzeug muss deshalb nicht europaweit ausgeschrieben werden, weil die Schwellenwerte dafür gar nicht erreicht werden. Die Auswahl der Fahrzeuge solle in Baunatal allerdings als Standortkommune des zweitgrößten Werkes vom VW-Konzern sein, wenn dieser ein passendes Fahrzeug anbietet. Danach gibt es eine Ausschreibung und selbstverständlich werden Angebote von verschiedenen Händlern eingeholt. Bei ihrem Fahrzeug sei im Übrigen genau das getan worden, was in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Alle Antriebsarten wurden verglichen, also Elektro, Hybrid und Benziner aber kein Diesel. Wirtschaftlich gesehen war genau der Benziner die günstigste Variante für die Stadt.

Borschel deutet Betrug und Veruntreuung an

  • Edmund Borschel (B90/GRÜNE) fragte: „Wem nützt es?“ Der Antrag sei zeitgemäß und deutete parallel an zu Herrn Paul im Landkreis. Es wurde auch kein Elektrofahrzeug angeschafft. Eine kleinere Kategorie hätte es auch getan. Dann folgte eine heftige Unterstellung: Es gäbe Tankkarten im Rathaus. „Wofür werden die benutzt?“ Das, so Borschel, könnte auch einen Akteneinsichtsausschuss bedeuten. „Wir müssen die Verwaltung kontrollieren!“
  • Christian Strube (SPD) resümiert noch einmal, dass die gesetzlich vorgeschriebene Regelung angewendet wird und konstatiert, „Es wird mit Dreck geworfen, in der Hoffnung, dass was hängenbleibt.

E-Scooter statt Audi

In der weiteren Diskussion wurde auf die Deutung von Steuergeld hingewiesen, aus der Opposition für Dienstfahrten auch ein E-Scooter als ausreichend bezeichnet und für längere Dienstfahrten Taxi oder Bahn ins Spiel gebracht. Beklagt wurde auch, dass ein Audi kein Volkswagen sei. Nicht erwähnt wurde indes, dass eine – vom Sachbezugswert – abweichende Regelung voraussichtlich – auch gesetzeskonform – vom Finanzamt als gewerbliche und damit umsatzsteuerpflichtige Einnahme gewertet werden würde. Mit SPD-Mehrheit wurde der Antrag abgewiesen. Es bleibt also beim Praktizieren der gesetzlich vorgeschrieben und bundesweit mehrheitlich angewendeten Regelung. (rs)

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