Stadtverordnete Schwalmstadts bringen Tegut in der Schmelzau auf den Weg
SCHWALMSTADT. Das hätten Schwalmstadt Stadtverordnete schon vor einer Woche haben können. Da war eine Sitzung ausgefallen, weil nur eine „Mannschaft“ einsatzfähig auf dem „Platz“ war. Stadtverordnetenvorsteher Reinhard Otto stellte die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit gestern Abend um 19:07 Uhr fest.

Es fehlen einige Stadtverordnete, weil es diesmal möglich war, dass alle Fraktionen ihre Mannschaftsstärke proportional so verringert hatten, dass die Versammlung mit Mindest-Mitgliederzahl beschlussfähig gewesen wäre und die Mehrheitsverhältnisse dennoch gewahrt bleiben. Mit den erschienenen 20 Stadtverordneten wäre die Versammlung allerdings ohnehin beschlussfähig gewesen, denn bei einer erneuten Einladung mit gleicher Tagesordnung hat der Gesetzgeber dies so eingerichtet, um ein Kommunalparlament entscheidungsfähig zu halten.

Fahren ohne Führerschein

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Reinhard Otto war der Einzige, der auch unter dem Tagesordnungspunkt 1, „Mitteilungen, Fragen und Anregungen“, das Wort ergriff: „Wir müssen uns an die Regeln halten und ordnungsgemäß handeln.“ Zahlreiche Kommentare in den Sozialen Medien zur ausgefallenen Sitzung in der vergangenen Woche verglich er – übertragen auf den Straßenverkehr – mit Fahren ohne Führerschein. Eine generelle Verweigerung der Parlamentsarbeit sei nicht erkennbar. Am Freitag hätten die Fraktionsvorsitzenden in einer 1,5-stündigen Versammlung Wege beschlossen, um entscheiden und tagen zu können.

Für bestimmte Beschlüsse, wie bei Grundstücksangelegenheiten oder Bebauungsplänen, seien gemäß hessischer Gemeindeordnung (HGO) Präsenzveranstaltungen gesetzlich vorgeschrieben. Das könne nur im Landtag verändert werden. Aber diesen Weg möchte Reinhard Otto auch nicht aufgeben, weil Parlamentssitzung auch eine eigene Qualität haben. Was kommunale Politik bedeutet, werde auch an den Unterlagen für diese Sitzung deutlich: etwa 1.000 Seiten Unterlagen – einschließlich Haushalt – waren zum Lesen und Verstehen verschickt worden, um die anstehenden Entscheidungen treffen zu können. Das taten die ehrenamtlichen Politiker dann auch ohne Wenn und Aber, das heißt ohne Diskussionen.

Pandemie-Haushalt mit 650.000 Euro Überschuss

Bürgermeister Stefan Pinhard hielt nach eigener Einschätzung die kürzeste Haushaltsrede in seiner noch kurzen Amtszeit. Der Magistrat hat den Entwurf am 25. Januar einschließlich des Investitionsprogramms bis 2024 beschlossen. Die Stadtverordneten mussten den Entwurf zunächst nur zur Kenntnis nehmen, die Beschlussfassung ist für den 4. März vorgesehen, wenn die Stadtverordneten ein letztes Mal vor der Kommunalwahl tagen soll. Der aktuelle Haushalt weist einen Überschuss in Höhe von 650.000 Euro aus. Dass leider der vorgeschriebene Zahlungsüberschuss nicht in der Höhe erreicht wird, um beispielsweise Tilgungen aus den laufenden Mitteln leisten zu können, macht dennoch kein Haushaltssicherungskonzept nötig, weil immer noch ausreichend Liquidität vorhanden ist.

Der Haushalt stehe im Zeichen der Pandemie. „Trotzdem wollen wir das Gewerbegebiet an der A 49 weiterentwickeln, die Infrastruktur der Feuerwehren verbessern, die Kindertagesstätten ausbauen, die Landesgartenschau ausrichten und gleichzeitig den Schuldenstand reduzieren“, sagte der Bürgermeister und forderte auf: „Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für unsere Stadt finden!“

Erwartungsgemäß ohne Gegenstimmen und Diskussionen wurden die „STAVO-ersetzenden“ Beschlüsse aus dem Haupt- und Finanzausschuss im November bestätigt.

Für das Interkommunale Siedlungsmanagement Schwalm-Aue beschlossen die Stadtverordneten einstimmig, dass das Projekt weitergeführt werden soll. Für die externe Betreuung sollen 50.000 Euro im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt werden, aufgeteilt auf die sechs LEADER-Kommunen Borken, Schwalmstadt, Wabern, Willingshausen, Neuental und Schrecksbach nach einem Verteilungsschlüssel.

Wasser und Abwasser werden etwa 10 % günstiger

Die aktuellen Wassergebühren sind seit dem 1. Januar 2019 gültig und betragen netto 2,20 €/m³. Nach Beschluss von gestern Abend werden die Wassergebühren für das Jahr 2021 weiterhin nach der Buchwertmethode berechnet und folgerichtig um 0,22 €/m³ auf 1,98 €/m³ netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer gesenkt. Analog dazu werden auch die Schmutzwassergebühren von 4,12 €/m³ um 0,45 €/m³ auf 3,67 €/m³ gesenkt. Die Niederschlagswassergebühr und die Grundgebühr zur Niederschlagswassergebühr sollten unverändert bleiben.

Kein Jahresabschluss für KWS, aber Abschlussprüfer bestellt

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Schwalmstadt (KWS) für den Jahresabschluss 2020 wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Daniel Helwig (SPD) erkennt für seine Fraktion – ohne Begründung – allerdings einige offene Fragen zur Bestätigung des Jahresabschlusses und Entlastung. Der Bitte von MdEP Engin Eroglu (FW) zumindest die Bedenken zu begründen, wird zwar nicht nachgekommen, aber der Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung vertagt. Damit wurde auch der Beschluss vertagt, den Jahresverlust 2019 in Höhe von 14.616,40 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Keine Kita-Gebühren bei Lockdown

Bei Familien, die im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021 keine Betreuung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt in Anspruch genommen haben, werden keine Betreuungskosten (inkl. Nebenkostenpauschale und Busgebühren) in Rechnung gestellt. Das beschlossen die Stadtverordneten einstimmig. Außerdem legten sie fest, sollte der „eingeschränkte Regelbetrieb“ über den 31. Januar 2021 hinaus andauern, was aktuell der Fall ist, werden den Familien in den Folgemonaten ebenfalls keine Betreuungskosten in Rechnung gestellt.

Grünes Licht für Schmelzau und andere Bebauungspläne

Langersehntes wird jetzt Realität. Die Stadtverordneten beschlossen zahlreiche Bebauungspläne, beginnend mit dem Bebauungsplan 53 für eine „Freiflächen-PV-Anlage“ im Wieragrund, dem einstimmig zugestimmt wurde. Der Durchführungsvertrag darf unterzeichnet werden.

Grünes Licht gibt es auch für den Bebauungsplan 37 in den Auewiesen in Ziegenhain. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits am 12. Dezember 2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Ein ortsansässiger Vorhabenträger beabsichtigt die Erschließung von Bauplätzen für eine Wohnbebauung. Die Satzung und der Erschließungsvertrag wurden beschlossen.

In der Schmelzau geht es los: Dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit der Werner Projektentwicklung GmbH Fulda wurde mit 16 zu 4 Stimmen zugestimmt und gleichzeitig der Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan endgültig verabschiedet. Damit kann der Tegut-Markt – zusammen mit anderen Einzelhandelsflächen – dort neu errichtet werden. Gleichzeitig wurde für den Bereich südlich der Friedrich-Ebert-Straße im Stadtteil Treysa, auf dem Gelände des bisherigen Tegut-Marktes, der neue Bebauungsplan beschlossen und ein städtebaulicher Vertrag auf den Weg gebracht. (rs)

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