KASSEL. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag die Einstufung des hessischen Landesverbandes der AfD als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bestätigt. Die Beschwerden der Partei sowie des Landes Hessen gegen frühere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden blieben damit ohne Erfolg.

Das LfV hatte den AfD-Landesverband am 5. September 2022 als Beobachtungsobjekt eingestuft und dies öffentlich gemacht. Grundlage war der Verdacht, die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Nach Auffassung des 8. Senats liegen dafür hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor. Das Verwaltungsgericht habe zutreffend festgestellt, dass die AfD einen sogenannten ethnischen Volksbegriff vertrete. Zudem gebe es Äußerungen, die die Menschenwürde von Ausländern und Asylsuchenden infrage stellten, eine Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund nahelegten und Muslime pauschal abwerteten. Auch Anhaltspunkte für Bestrebungen, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu erschüttern, seien erkennbar.

Die Beschwerde des Landes Hessen richtete sich gegen die Entscheidung, wonach das Verfassungsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für eine öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung biete. Der VGH bestätigte dies, betonte jedoch, dass die Veröffentlichung entsprechender Informationen weiterhin im Rahmen der jährlichen Verfassungsschutzberichte zulässig sei.

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Auch in weiteren Verfahren bestätigte der Senat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. So wurde die Beschwerde der AfD gegen die Veröffentlichung von Äußerungen von Ministerpräsident Boris Rhein zurückgewiesen. Diese seien im Rahmen seiner Staatsleitungsfunktion erfolgt und damit als verfassungsrechtliche Streitigkeit zu werten. Zuständig sei in diesem Fall der Hessische Staatsgerichtshof.

„Das Urteil unterstreicht einmal mehr: Die AfD ist längst keine Protestpartei mehr. Sie wendet sich gegen unsere Freiheit, unsere Demokratie und gegen die Menschenwürde. Deshalb wird sie völlig zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet. Wer noch Zweifel hatte, welch Geistes Kind die AfD ist, der sollte seine Haltung spätestens jetzt überdenken.“

Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion in Hessen.

(wal)

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