HOMBERG/EFZE. Der Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts für den Schwalm-Eder-Kreis liegt am Freitag bei 35,60, teilt die Kreisverwaltung mit. Die sieben-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner im Schwalm-Eder-Kreis verpflichtet die Verwaltung auf Kreisebene jetzt nach dem Eskalationskonzept der hessischen Landeregierung zu handel.

Die Regelungen gelten ab Sonntag. Sollte der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 35 liegen, werden die getroffenen Maßnahmen wieder aufgehoben.

Folgende Punkte sind auf Basis des Eskalationskonzeptes des Landes geregelt:

ANZEIGE

  • Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 nur für Personen mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV zulässig. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

Ein Negativnachweis (geimpft, genesen oder getestet – 3G-Regel) gilt:

  • für Besucher und Besucherinnen zum Einlass in Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • für Gäste zum Einlass in die Innengastronomie (dies gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen),
  • für Gäste zum Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen,
  • zum Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) (dies gilt nicht für den Spitzen- und Profisport),
  • in Hotels und vergleichbaren Übernachtungsbetrieben bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche,
  • für Kunden und Kundinnen bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen. (wal)

ANZEIGE