HOMBERG (EFZE). Der Schwalm-Eder-Kreis fördert weiterhin Kunst- und Kulturprojekte im Landkreis. Die angepasste Kulturförderrichtlinie ist seit dem 1. November in Kraft. Nach Angaben des Kreises bleibt die Unterstützung trotz begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel bestehen.
Die bisherige Richtlinie galt seit 2020. Vereine, Kulturschaffende und Engagierte konnten bislang Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Zahl der Anträge lag zuletzt bei rund 50 pro Jahr. Nach fünf Jahren wurde die Richtlinie überprüft und überarbeitet. Kulturbeauftragte Marina Saurwein erklärt, Ziel sei es gewesen, funktionierende Elemente zu erhalten und bestehende Strukturen zu verbessern.
Förderfähig bleiben zeitlich begrenzte Kunst- und Kulturprojekte im und für den Landkreis sowie Anschaffungen, die für den Kunst- und Kulturbetrieb notwendig sind. Gefördert werden weiterhin bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro.
Die bisherigen festen Antragsfristen entfallen. Künftig wird in der Regel quartalsweise über eingehende Anträge entschieden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Gebietskörperschaften.
Landrat Winfried Becker betont, die Richtlinie solle dazu beitragen, kulturelle Angebote im Landkreis erreichbar zu halten und die Vielfalt zu unterstützen.
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antragsformular sind auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises verfügbar. Für Rückfragen steht die Kulturbeauftragte Marina Saurwein telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. (wal)


