Asklepios: „Krankenhausreform ist destruktiv, für die Versorgung im ländlichen Raum – 41 von 132 Kliniken von Schließung bedroht
SCHWALMSTADT / BAD WILDUNGEN. Die Umsetzung der geplanten Krankenhausreform in ihrer jetzigen Form bedroht zahlreiche Kliniken in ihrer Existenz und gefährdet die Gesundheitsversorgung in Hessen massiv – und vor allem in Nordhessen.

Dies zeigt eine aktuelle Auswirkungsanalyse (https://www.dkgev.de), die in dieser Woche von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgestellt wurde.

Deren Analyse deckt sich mit der aktuellen Auswirkungsanalyse des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) und Schätzungen des Klinikkonzerns Asklepios. Die Analysen zeigen, dass für die drängenden Probleme wie die Unterfinanzierung und den Fachkräftemangel kaum Lösungen in der Reform zu finden sind, sondern gerade für kleine Kliniken das Aus näher rückt. Asklepios fordert deshalb eine erneute kritische Auseinandersetzung mit den Reformvorschlägen. Zudem darf der Dialog darüber die Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen nicht ausschließen.
Dr. Dagmar Federwisch, Regionalgeschäftsführerin für Nordhessen: „In ihrer jetzigen Fassung lässt die angedachte Reform für die ländliche Gesundheitsversorgung schlimmstes befürchten. Denn durch die geplante Einteilung in Level und Leistungsgruppen wird den kleineren Kliniken die Existenzgrundlage, die insbesondere im ländlichen Bereich bislang eine feste Säule der Versorgung waren, entzogen. Die Auswirkungsanalysen belegen, dass von den bisherigen Versorgungsstrukturen nicht mehr viel übrigbleiben wird, wenn die Reform in ihrer jetzigen Fassung kommt.“

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Konkret könnte sich in Hessen durch die Reform die Zahl der Klinikstandorte, die beispielsweise Geburtshilfe anbieten dürfen, von 43 Standorten auf 19 Standorte reduzieren. Bei Prozeduren der interventionellen Kardiologie müssten in Zukunft 53 % an andere Standorte verlagert werden, wenn die Versorgungsangebote an Häusern außer Level 2 und 3 wegfallen.

Grund für die drohende Entwicklung: Der aktuelle Entwurf der Reform teilt Krankenhäuser über das gesamte Bundesgebiet hinweg in drei verschiedene Versorgungsstufen ein. Entscheidend sind dabei nicht regionale Begebenheiten, sondern einzig das im Krankenhaus existierende Leistungsangebot. Der DKG-Analyse zufolge fallen in Hessen 92 Krankenhäuser in Stufe 1 (nur mit Grund- und Notfallversorgung), 5 Krankenhäuser in Stufe 2 (Regel- und Schwerpunktversorgung) und 14 Krankenhäuser in Stufe 3 (Maximalversorgung) – darüber hinaus ist die Zuordnung für 21 Standorte zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Federwisch: „Gerade für Nordhessen wäre dies ein herber Schlag, denn die Region ist sehr ländlich geprägt und dort würde sich durch die Reform das Angebot für Patientinnen und Patienten deutlich verringern“.

Diese Einteilung hätte übrigens dramatische Folgen für das gesamte Versorgungsangebot in Deutschland. Beispiel Geburtshilfe: 2020 gab es noch 593 Standorte mit einer Geburtshilfe, nachdem deren Zahl in den vergangenen Jahren bereits deutlich abgenommen hatte. Der Reformkommission zufolge soll dieses Angebot künftig aber nur noch an Standorten mit Level 2 oder 3 betrieben werden. Da die Mehrheit der bisherigen Standorte allerdings in Level 1 eingestuft würde, müssten diese ihre Stationen aufgeben. Die DKG-Auswirkungsanalyse zeigt: Damit verblieben in Deutschland nur noch 227 Standorte – 52 % aller Patientinnen in der Geburtshilfe müssten sich einen neuen Versorger suchen. (wal)

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