GIEßEN / SCHWALMSTADT. Bei einer landesweiten Kontrolle von Friseur- und Kosmetikbetrieben in Nord-, Ost- und Mittelhessen hat das Hauptzollamt Gießen dreizehn Fälle illegaler Beschäftigung festgestellt. 95 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften insgesamt 82 Betriebe und befragten 206 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Im Fokus der Maßnahme standen die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der mögliche unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Kontrollen fanden unter anderem in den Regionen Gießen, Wetzlar, Fulda, Kassel, dem Werra-Meißner-Kreis, dem Vogelsbergkreis und dem Schwalm-Eder-Kreis statt.

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In dreizehn Fällen wurden Personen ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltspapiere angetroffen. Gegen sie sowie gegen ihre Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet. Über den weiteren Aufenthalt der betroffenen Personen entscheiden nun die zuständigen Ausländerbehörden.

Kontrolliert wurden

  • im Raum Gießen und Wetzlar 26 Betriebe und 71 Personen
  • im Raum Fulda und im Vogelsbergkreis 26 Betriebe und 69 Personen
  • im Raum Kassel und im Werra-Meißner Kreis 11 Betriebe und 28 Personen und im Raum Eschwege, Bebra, Herleshausen, Schenklengsfeld, Bad Hersfeld und Schwalmstadt 19 Betriebe und 38 Personen

Konkret handelte es sich unter anderem um drei vietnamesische Staatsangehörige in Wetzlar, die in einem Nagelstudio tätig waren, sowie einen 32-jährigen Argentinier in einem Friseursalon. In Kassel und im Landkreis Kassel trafen die Zöllner sieben weitere vietnamesische Staatsangehörige im Alter zwischen 22 und 36 Jahren ohne gültige Papiere in Nagelstudios an. Auch im Schwalm-Eder-Kreis wurden zwei Personen – ein 37-jähriger Mann und eine 35-jährige Frau, beide vietnamesischer Herkunft – beim Arbeiten ohne die erforderlichen Dokumente festgestellt.

Laut Hauptzollamt Gießen ergaben sich zudem erste Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn, weshalb jetzt die Geschäftsunterlagen detailliert geprüft werden. Bei Bestätigung drohen den Betrieben rechtliche Konsequenzen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig risikoorientierte Prüfungen durch, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen und deren gesellschaftliche Akzeptanz zu senken. (wal)

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