BERLIN. Am heutigen Sonntag werden die 96 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europaparlament gewählt. Angesichts der besonderen Bedeutung der Wahl für die Einflussnahme der Wählerinnen und Wähler auf die künftigen politischen Entscheidungen in der Europäischen Union ruft die Bundeswahlleiterin alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Übrigens: Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Europawahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Wenn Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit ihrem Identitätsausweis – ausweisen.

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Wer verhindert ist, kann in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung, noch heute bis 15Uhr einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann durch eine bevollmächtigte Person oder persönlich im Wahlamt der Gemeinde abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. (wal)

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