WIESBADEN | SCHWALMSTADT. Das hessische Innenministerium hat ein Sofortprogramm aufgelegt, um Kommunen bei der sicheren Durchführung öffentlicher Veranstaltungen zu unterstützen. Im Zentrum steht ein Erlass vom 14. Mai, der die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden neu regelt. Kernpunkt des Erlasses sind Pragmatische Sicherheitsvorkehrungen, Verhältnismäßigkeit und kein genereller Zufahrtschutz.

Der Erlass enthält folgende Kernpunkte:

  • Pragmatische Sicherheitsvorkehrungen: Maßnahmen sollen der konkreten Gefährdungslage angemessen und umsetzbar sein.
  • Verhältnismäßigkeit bei kleinen Veranstaltungen: Bei kleineren Festen können Sicherheitsmaßnahmen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden.
  • Kein genereller Zufahrtschutz nötig: Ein umfassender Schutz gegen Fahrzeugangriffe ist insbesondere bei Umzügen mit vielen Zufahrtsmöglichkeiten nicht realistisch. Veranstaltungen mit unter 5.000 Personen können in der Regel ohne Zufahrtsbarrieren stattfinden, sofern keine konkreten Gefährdungshinweise vorliegen.

Zur Unterstützung der Umsetzung stellt das Land eine Förderung in Höhe von zunächst einer Million Euro bereit. Diese ist in das bestehende Programm zur interkommunalen Zusammenarbeit eingebettet. Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen im Bereich Veranstaltungssicherheit. Der bürokratische Aufwand soll gering bleiben – ein umfassendes Sicherheitskonzept muss nicht vorgelegt werden.

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Innenminister Roman Poseck betonte, Ziel sei es, Festveranstaltungen in Hessen weiterhin zu ermöglichen: „Wir wollen Feste nicht verhindern, sondern ermöglichen. Dazu braucht es tragfähige und wirtschaftlich leistbare Sicherheitskonzepte.“ (wal)

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