SCHWALMSTADT-TREYSA. Eine nh24-Leserin hat die Redaktion auf umfangreiche Müll- und Sperrmüllablagerungen in der Treysaer Altstadt aufmerksam gemacht. Wir stellten dem Magistrat daraufhin unter anderem Fragen zur Gefahrenlage, zu Zuständigkeiten und zu möglichen Maßnahmen. Bürgermeister Tobias Kreuter hat die Fragen im Namen des Magistrats beantwortet. Nachfolgend dokumentieren wir die Stellungnahmen der Stadt vollständig und unverändert.


Fragen an den Magistrat

1. Dauer des Müllproblems

Frage: Ist dem Magistrat ein Müll- und Sperrmüllhaufen in der Steingasse oder an anderen Orten in der Treysaer Altstadt bekannt?
Der Stadtverwaltung sowie dem Magistrat sind einzelne Fälle von unzulässigen Müll- und Sperrmüllablagerungen im Stadtgebiet bekannt. Diese treten derzeit punktuell in verschiedenen Bereichen auf.

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Frage: Gab es bereits Beschwerden oder Hinweise aus der Bevölkerung zu abgelagertem Müll in der Altstadt von Treysa oder in anderen Stadtteilen?
Aus der Bevölkerung sind in den vergangenen Monaten vereinzelt Hinweise und Beschwerden zu abgelagertem Müll eingegangen. Diese werden jeweils zeitnah durch das Ordnungsamt bzw. die Ordnungspolizei überprüft und bearbeitet.


2. Zuständigkeiten und Abläufe

Frage: Welche städtische Stelle ist für die Beseitigung von illegal abgelagertem Müll in der Altstadt zuständig?
Für die Beseitigung illegal abgelagerten Mülls im öffentlichen Raum ist der Bauhof zuständig. Die Feststellung und Meldung solcher Ablagerungen erfolgt in der Regel durch die Ordnungsverwaltung. Einige Sperrmüllablagerungen befinden sich jedoch auf Privatgrundstücken.

Frage: Wie läuft das Verfahren, wenn Sperrmüll über längere Zeit im öffentlichen Raum liegt?
Zunächst wird geprüft, ob es sich um regulär bereitgestellten Sperrmüll handelt. Ist dies nicht der Fall, wird der Eigentümer oder Verursacher – sofern feststellbar – zur Entfernung aufgefordert. Kann niemand ermittelt werden, übernimmt der Bauhof die Beseitigung.


3. Gefahreneinschätzung

Frage: Welche Gefahr sieht die Stadt im Zusammenhang mit möglicher Brandstiftung – insbesondere nach den jüngsten Mülltonnenbränden?
Aufgrund der jüngsten Brandfälle besteht erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber möglichen Gefahrenquellen. Müll- und Sperrmüllablagerungen können grundsätzlich ein Brandrisiko darstellen, insbesondere bei leicht entzündlichen Materialien.

Frage: Gibt es Erkenntnisse zur Gefahr für die dicht stehenden Fachwerkhäuser?
Nach Einschätzung von Feuerwehr und Ordnungsbehörde besteht in der Altstadt von Treysa aufgrund der engen Bebauung grundsätzlich ein erhöhtes Risiko einer schnellen Brandausbreitung. Mögliche Brandlasten im öffentlichen Raum werden daher besonders aufmerksam beobachtet. Hinweise auf konkrete Gefahrenlagen werden umgehend überprüft und notwendige Maßnahmen eingeleitet.
Befinden sich Ablagerungen auf Privatgrundstücken, liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Die Stadt kann bei konkreter Brand- oder Gesundheitsgefahr im Rahmen der Gefahrenabwehr einschreiten.


4. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Frage: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant? Wann wird Müll entfernt?
Zur Reduzierung der Brandgefahr wurden kurzfristige Maßnahmen eingeleitet: verstärkte Kontrollen, Meldung unzulässiger Ablagerungen sowie enge Abstimmung mit dem Entsorgungsunternehmen.
Für Abholung und Entsorgung ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis zuständig. Derzeit gibt es kreisweit Verzögerungen bei der Sperrmüllabfuhr, was dazu führen kann, dass bereitgestellte Gegenstände länger liegen bleiben.
Die Stadt steht im engen Austausch mit dem Zweckverband. In seltenen Fällen erfolgt seitens des Abfuhrunternehmens eine gesonderte Information an Bürgerinnen und Bürger über Verzögerungen.


5. Prävention und Kontrolle

Frage: Wie häufig kontrolliert der Ordnungsdienst bekannte Problemstellen?
Die Ordnungspolizei kontrolliert bekannte Problemstellen im Stadtgebiet mehrmals wöchentlich.

Frage: Gibt es Überlegungen zu strengeren Maßnahmen wie Videoüberwachung?
Die Stadtverwaltung prüft fortlaufend weitere Maßnahmen. Eine Videoüberwachung ist jedoch nach § 14 HSOG und DSGVO nur bei erheblichen Gefahrenlagen zulässig und damit in der Regel nicht erlaubt.
Illegale Müllablagerungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Dokumentierte Straftaten, die eine Überwachung rechtlich ermöglichen würden, liegen nicht vor. Stattdessen setzt die Stadt auf verstärkte Kontrollen und die Mitwirkung der Bevölkerung.


6. Stadtbild und Tourismus

Frage: Wie bewertet der Magistrat den Einfluss der Müllablagerungen auf das Stadtbild?
Illegale Müllablagerungen beeinträchtigen nach Einschätzung des Bürgermeisters das Erscheinungsbild deutlich, insbesondere in der historischen Altstadt. Ein sauberes Erscheinungsbild sei wesentlich für Aufenthaltsqualität, Sicherheitsgefühl und touristische Attraktivität.

Frage: Gibt es langfristige Strategien für Sauberkeit und Aufwertung?
Die Stadt verfolgt ein ganzheitliches Konzept zur Stadtsauberkeit und Attraktivitätssteigerung. Dazu gehören regelmäßige Reinigungs- und Pflegearbeiten sowie ergänzende Pflanzmaßnahmen.
Zudem wird geprüft, private Eigentümer stärker einzubeziehen. Seit Anfang des Jahres ist eine Kehrmaschine täglich im Einsatz, um kommunale Flächen effizienter zu reinigen. (wal)

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