Stadtverordnete in Schwalmstadt beschließen Baulandumlegung
SCHWALMSTADT. Bürgermeister Tobias Kreuter formulierte eine Bitte zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung. Wenn EIN Idiot sich auf der Kirmes nicht zu benehmen versteht, muss das nicht zwangsläufig in den Medien auch auf Seite EINS stehen. Gemeint war sicher der Hitlergruß eines streitbaren Gastes. Seite 5 reicht Kreuter dafür.

Das wird bei nh24 schon deshalb schwierig, weil stets (fast) alles auf Seite 1 steht. Und zwar immer so lange, bis genug andere Themen auf Seite 1 stehen. Dank der Erwähnung steht er jetzt noch einmal auf Seite 1. Ein Tipp: Je mehr positive Nachrichten aus der Stadt kommen, desto schneller landet die Meldung auf der 5. Seite …

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Nur „Reformierte Grundsteuer“ oder „Grundsteuer C“?

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Es ist Mitteilungs- und Fragestunde im Stadtparlament und der Bürgermeister kann jederzeit Wichtiges berichten.

  • Auch Karin Wagner (SPD) will etwas wissen. Nämlich wie die reformierte Grundsteuer in Schwalmstadt behandelt werden soll. Es gäbe eine Empfehlung, den Hebesatz zu senken. Reinhard Otto schildert, dass für die nächste Sitzung bereits ein Antrag vorliegt. Bürgermeister Tobias Kreuter lässt prüfen, ob die Empfehlung Neutralität verspricht, also weder zu Mehr- noch zu Mindereinnahmen führt. Bei Landwirtschaftlichen Betrieben könne es Verwerfungen geben.
  • Heiko Lorenz (FW) wollte das Gleiche wissen, aber auch, ob eine Grundsteuer C geplant ist für baureife Grundstücke. Es gibt bisher keine Überlegung, diese Steuer einzuführen, antwortete der Bürgermeister. Sie könne aber sicher dazu „motivieren“, Baulücken zu schließen.

Im Sinne der Bürger

Karsten Schenk (CDU) stellt fest: „Die erste Hälfte des Jahrs ist rum. 10.000 Euro sind im Haushalt für Überwachungskameras vermerkt, 30.000 Euro für ein Gemeindeblatt. Wie ist der Stand beim Thema Sicherheit und „Wann erscheint die erste Ausgabe? Wie heißt sie? Wird sie einen nicht amtlichen Teil haben? Eine halbe Million Euro stehen außerdem für Gehwege im Haushalt. Welche Mittel wurden bereits ausgegeben und welche Maßnahmen werden noch im Sinne der Bürger umgesetzt? Er erinnert an den Konsens, Mittel auch in dem Jahr auszugeben, in dem sie im Haushalt stehen.

Dann folgte der Beschluss zur Baulandumlegung …

Am 25. April 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung ihre Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der Anschlussstelle A 49“ im Stadtteil Treysa und zur Flächennutzungsplanänderung gefasst. Schon vor 5 Jahren, am 29.4.2019 hat die Regionalversammlung die Abweichung vom Regionalplan zugelassen. In der aktuellen Fortschreibung werden wohl die Fläche des Abweichungsantrages sowie weitere Flächen als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Damit sind wichtige landesplanerische Vorgaben erfüllt.

Jetzt will Schwalmstadt die Gewerbegebietsentwicklung deutlich forcieren. Aber nachhaltig soll es sein. Das Problem ist: Die Flächen sind kein Niemandsland und sicher wertvolle Böden. Freiwillig wollte sich kein Landwirt davon trennen.

Gestern Abend beschlossene Lösung ist eine Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB – § 45 bis 79). Ziel der Umlegung ist es, im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Grundstücke so neu zu ordnen, dass für die bauliche Nutzung nach Lage, Form und Größe geeignete Gewerbegrundstücke entstehen. Das Gebiet erstreckt sich auf die Flächen entlang der Autobahn A49 südlich der Anschlussstelle Schwalmstadt. Im Süden endet die Fläche im Bereich „Biedenbacher Teich“. Im Westen endet es an der Waldgrenze zu Florshain und im Osten an der Landstraße L3155.

Verfahren alt oder neu? Auf jeden Fall gesetzeskonform

  • Thorsten Wechsel (FW) schildert, das sei neu für Schwalmstadt. Ist das Verfahren wirklich gerecht? Normal wird ein Preis festgelegt. Der wird nicht dem Verkehrswert entsprechen. Alternativ wäre ein Flächentausch möglich. Dann müssen gleichwertige Grundstücke vorhanden sein. Wechsel habe Zugang zu den betroffenen Landwirten. Sie schildern, dass mit den Eigentümern nicht ausreichend verhandelt wurde. Sie würden den vollen Rechtsweg ausnutzen, der 5 bis 6 Jahre dauert. Am Ende ist es eine Frage des Preises. Er wird nicht zustimmen.
  • Stadtverordnetenvorsteher Reinhard Otto (CDU) korrigierte Wechsels Angaben: Das Verfahren sei nicht neu für Schwalmstadt. In den Sauren Wiesen wurde es bereits angewendet.
  • Burgermeister Tobias Kreuter bestätigt: „Das war 2016.“ Er hätte sich gewünscht, dass Thorsten Wechsel zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss gekommen wäre. Dort gab es einen Vortrag. Das Verfahren ist gesetzeskonform und hat einen demokratischen Durchlauf. Es werden alle gleichbehandelt. Am Ende ist es eine Güterabwägung. Bei 20 Eigentümern wäre die Umlegung der einzige Weg, dass alle gleichbehandelt werden. Die Stadt habe adäquate Austauschflächen.

Mit 26 Ja-, 3 Nein- und 2 Enthaltungs-Stimmen wurde das Umlegungsverfahren beschlossen. Ein Hinweis für meine Lieblingskommentatoren: Jetzt bitte wieder fragen „Wann kommt das Gewerbegebiet an der A 49?“ (Rainer Sander)

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