HOMBERG (EFZE). Seit Montag, dem 1. April, ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, das den Anbau, Besitz und die Abgabe von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Diese Änderung hebt allerdings die Bedeutung der Verkehrssicherheit nicht auf, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC.

Obwohl Cannabis nun teilweise legal ist, bleibt das Fahren unter seinem Einfluss rechtlich problematisch. Die Grenzwertkommission hat einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Überschreitungen können zu Geldbußen, Punkten im Fahreignungsregister und Fahrverboten führen, mit zusätzlichen zivilrechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass Konsumenten oft die Auswirkungen von THC auf die Fahrtüchtigkeit unterschätzen. Die Wirkung kann auch lange nach dem Konsum anhalten, was die Einschätzung der eigenen Verkehrstauglichkeit erschwert. Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss, die zu auffälligem Fahrverhalten führt, kann als Straftat geahndet werden, unabhängig vom Fahrzeugtyp. Dies kann zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis führen, deren Wiedererteilung eine Sperrfrist und eine erfolgreich bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung voraussetzt.

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Die hessische Polizei kündigt verstärkte Kontrollen zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit in Bezug auf Alkohol und Drogen an. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit durch Sensibilisierung und die Erhöhung des Entdeckungsrisikos für berauschte Fahrer zu erhöhen, um so die Unfallursachen effektiv zu bekämpfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Cannabiskonsum legalisiert – aber nicht im Straßenverkehr

Zur Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April sagt Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR): „Auch ab dem 1. April 2024 gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht. Der Konsum von Cannabis ist zwar erlaubt, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis dagegen nicht. Und bereits ab einer Konzentration von 1 ng THC/ml Blutserum hat eine Fahrt unter Cannabis-Einfluss harte Konsequenzen. Sobald der THC-Grenzwert im Blut nachgewiesen ist, liegt eine Ordnungswid­rigkeit vor. Dann droht mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei einer Drogenfahrt mit Fahrauffälligkeiten und Aus­fallerscheinungen ist das Strafmaß größer. Man kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate und mindestens zwei Punk­ten rechnen. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bzw. ein medizinisches Gutachten kann angeordnet werden. Eine Änderung des Grenzwerts wird zwar im Cannabisgesetz angekündigt, muss aber noch vom Gesetzgeber gesondert festgelegt werden.“ (wal)

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