HOMBERG (EFZE) | KASSEL. Landwirte, Transportgewerbe, Handwerk und Bürger dürfen am 9. Februar 2024 gegen die aktuelle Bundespolitik protestieren. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstagabend entschieden, dass die Versammlung „Hand in Hand für unser Land“ im Schwalm-Eder-Kreis stattfinden darf.

Die Versammlung

Die Versammlung ist für den 9. Februar 2024 ab 8 Uhr geplant. Bis auf die Auffahrt Felsberg (A 49), sollen sämtliche Zufahrten der Autobahnen 49 und 7 bis 18 Uhr blockiert werden. Erwartet werden mehrere hundert Teilnehmer.

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Das Verbot

Der Schwalm-Eder-Kreis hatte die Versammlung am 7. Februar 2024 aus Sicherheitsgründen verboten. Die Behörde befürchtete Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen.

Die gerichtliche Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Kassel hob das Verbot am Donnerstag auf. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung.

Die Begründung

Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen damit, dass die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht sei. Die von der Versammlung ausgehenden Gefahren könnten mit Auflagen beschränkt werden. Die Versammlungsteilnehmer tragen selbst zur Gefahrenabwehr bei, indem sie Rettungsfahrzeugen freie Fahrt gewähren wollen.

Gericht kippt Verbot von Bauern-Demonstration (Meldung von Donnerstag, 19:57 Uhr)
HOMBERG (EFZE) / KASSEL. Das Verwaltungsgericht Kassel hat am Donnerstagnachmittag das Verbot der Bauernproteste im Schwalm-Eder-Kreis gekippt. Damit dürfen die Landwirte am morgigen Freitag, wie geplant, fast sämtliche Auffahrten zu den Autobahnen A 49 und A 7 im gesamten Schwalm-Eder-Kreis blockieren.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Verbot des Kreises unverhältnismäßig sei. Es gebe mildere Mittel, um die mit den Protesten verbundenen Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs zu minimieren. Der Kreis hätte die Versammlung beispielsweise an einen anderen Ort verlegen können. Die Landwirte begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Sie hatten argumentiert, dass die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht sei und die Proteste notwendig seien, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Der Landkreis kündigte an, die Entscheidung des Gerichts zu prüfen. Es sei noch nicht entschieden, ob gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.

Geplante Bauern-Demonstration birgt zu viele Gefahren (Meldung von Donnerstag, 10:49 Uhr)
HOMBERG (EFZE). Die für den morgigen Freitag angesetzte Demonstration unter anderem von Landwirten im Schwalm-Eder-Kreis wurde untersagt. Der private Anmelder der Demo „Hand in Hand für unser Land …“ erhielten eine offizielle Anordnung der Homberger Kreisverwaltung, die als zuständige Behörde für Versammlungen fungiert und nach Rücksprache mit der Polizei zu diesem Verbot kam, bestätigt Kreissprecher Stephan Bürger.

Als Begründung wurde angeführt, dass das Risiko durch mögliche Staus und Verkehrsbehinderungen zu hoch sei und das Wohl der Verkehrsteilnehmer gefährden könnte. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich geplante Protestaktion der Bauern, welche mehrstündige Blockierung aller Zufahrten zur Autobahn A 49 und A 7 vorsah, nicht stattfinden darf. Gegen die Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Angemeldet worden waren 4 bis zu 50 Personen mit ihren Fahrzeugen pro Autobahnauffahrt. Dennoch ist es möglich, dass Landwirte trotz des Verbots Proteste durchführen. (wal)

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