Bürgermeister Kreuter äußert sich zur aktuellen Lage
SCHWALMSTADT.
In den letzten Tagen wurden am Standort der ehemaligen Nachsorgeklinik im Schützenwald von Ziegenhain Arbeiten durchgeführt – wir berichteten. Diese Arbeiten umfassten offensichtlich den Bau von Straßen, Rodungsarbeiten und kleinere Bauvorhaben.

Die bisherige Eigentümerin der ehemaligen Nachsorgeklinik ist die Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH. Der Bürgermeister von Schwalmstadt, Tobias Kreuter, äußert sich dazu: „Derzeit sind uns weder potenzielle Investoren oder Käufer noch konkrete Nutzungsabsichten für dieses Grundstück bekannt. Dies bedauern wir, da die Stadt Eigentümerin des Schützenwaldes ist und somit unmittelbar an die Liegenschaft angrenzt. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Interesse an möglichen baulichen Entwicklungen oder Veränderungen im Rahmen der Stadtplanung.“

Kreuter erklärt, dass die Stadt bisher nicht über die Identität der Käufer informiert wurde. Asklepios hatte den Verkauf angekündigt und berichtete auf Nachfrage des Bürgermeisters, dass ein Notartermin bevorstehe. Die ehemalige Nachsorgeklinik erstreckt sich über eine Fläche von insgesamt 7.572 Quadratmetern. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist das Grundstück als Fläche für öffentliche Zwecke (insbesondere als Krankenhaus) ausgewiesen. Der Standort liegt nicht in einem Wohngebiet gemäß dem Regionalplan Nordhessen. Die Nutzung als Klinik wurde bereits vor vielen Jahren aufgegeben. Die Immobilie stand zuletzt dauerhaft leer und wies verschiedene Vandalismusschäden auf. Es existiert kein Bebauungsplan für dieses Gebiet.

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„Von rechtlicher Seite her ist die Baugenehmigung für die Nachsorgeklinik inzwischen erloschen. Es wurde kein neuer Bauantrag eingereicht, auch keine Anfrage für eine Bauvoranfrage oder Ähnliches“, stellt Kreuter fest. In der Vergangenheit wurde seitens Asklepios kommuniziert, dass die Stadtplanung in Form eines Bebauungsplans erforderlich ist. Aktuell wäre aus städtischer Sicht eine Baugenehmigung, beispielsweise für eine Nutzungsänderung, aufgrund des fehlenden Bauplanungsrechts nicht möglich.

Im Rahmen ihrer städteigenen Planungshoheit kann die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück beschließen. Durch diesen Plan können die Nutzungen festgelegt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dies ermöglicht auch die Anwendung einer Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuches. Da es keinen vorhandenen Bebauungsplan gibt und auch kein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches besteht, hat die Stadt derzeit kein Vorrecht zum Erwerb des Grundstücks.„Wir sind jederzeit bereit, Gespräche zu führen. Als Stadt werden wir unsere Möglichkeiten nutzen, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung auf diesem Grundstück zu gewährleisten“, fasst Kreuter im Namen des Magistrats zusammen. (wal)

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