Lothar Klitsch beantragt Wiederholung bei Kommunalaufsicht
JESBERG. Hat der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Jesberg, Michael Wolf, zu Unrecht einen Antrag für die jüngste Sitzung am 31. Oktober 2022 nicht auf die Tagesordnung genommen? Das wäre, so Lothar Klitsch von der Bürgerliste „Wir für Jesberg“, dann ein Verstoß gegen die hessische Gemeindeordnung (HGO) und ein undemokratisches Verhalten.

Lothar Klitsch hatte am 6. Oktober 2022 fristgerecht einen Antrag eingereicht zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von bisher 50 Stundenkilometer auf 30 Stundenkilometer für den Bereich der Frankenberger Straße. Dafür sollten eine Woche lang Geschwindigkeiten gemessen werden, um danach mit den zuständigen Behörden, in diesem Falle das Land Hessen über eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zu sprechen.

Zunehmend, so Klitsch in seiner Begründung, werde von Bewohnern beklagt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von vielen Verkehrsteilnehmern im Bereich der Frankenberger Straße nicht beachtet wird. Dies bedeute insbesondere für die Kinder und ältere Bewohner eine starke Gefährdung Ihrer Gesundheit. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung solle also die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger stark verbessert werden.

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Hessische Kommunalverfassung ist eindeutig

Nach § 58 Absatz 5 der Hessischen Gemeindeordnung hat der Vorsitzende der Gemeindevertretung keine Wahl: „Im Übrigen hat der Vorsitzende die Anträge einzelner Gemeindevertreter und Fraktionen auf die Tagesordnung zu setzen, die bis zu einem bestimmten, in der Geschäftsordnung festzulegenden Zeitpunkt vor der Sitzung bei ihm eingehen.“ So steht es im Gesetzestext. Ob ein Antrag sinnvoll ist oder nicht, ob er gefällt oder nicht, liegt nicht im Ermessen oder in der Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, sondern in der des Parlaments.

Lothar Klitsch © Archivfoto: Rainer Sander

Der Versuch, die Tagesordnung noch zu ändern, scheiterte in der Sitzung. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Michael Wolf, begründete dies mit der Absicht, zunächst eine Stellungnahme des Ortsbeirates einzuholen. Das hätte zwischen dem 6. Oktober und dem 31. Oktober, also dem Tag der Sitzung allerdings ohne Probleme geschehen können. Dreieinhalb Wochen sollten dafür reichen, zumal der Ortsbeirat Jesberg am 17. Oktober 2022 getagt hat. Schließlich ist das für viele Tagesordnungspunkte ein üblicher Vorgang.

Wiederholung der Sitzung bei der Kommunalaufsicht beantragt

Lothar Klitsch hat inzwischen Beschwerde gegen die Tagesordnung bei der Kommunalaufsicht, also dem Landrat des Schwalm-Eder-Kreises, eingereicht mit dem Ziel, dass die Sitzung mit korrekter Tagesordnung wiederholt wird. Er ficht damit alle Entscheidungen aus der Sitzung vom 31. Oktober an. Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Jesberg, so die Begründung, hätte Wolf den Antrag unverzüglich an den Ortsbeirat weiterleiten beziehungsweise diesem eine Frist zur Stellungnahme mitteilen müssen. Beides sei leider nicht ordnungsgemäß erfolgt. Dabei hatte der Ortsbeirat zwischenzeitlich am 17. Oktober 2022 getagt und hätte die Chance gehabt, rechtzeitig eine Stellungnahme abgeben können.

Klitsch hatte am 31. Oktober unter Protest die Sitzung der Gemeindevertretung verlassen. Wir haben den Vorsitzenden der Gemeindevertretung um eine Stellungnahme gebeten. Bisher wurde die E-Mail, die auch an die Gemeinde geschickt wurde, nicht beantwortet. (rs)

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