Stadtverordnete verschieben Entscheidung bis 2023
HOMBERG/EFZE. Gestern stand auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung in Homberg ein Beschluss zur Wiederaufnahme des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 mit dem Ziel der Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für Fotovoltaikanlagen auf zwei Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes.

Die Flächen befinden sich nördlich und südlich der ehemaligen Standortschießanlage und grenzen an die Hessentags-Arena an. Bereits vor zwölf Jahren, am 18. November 2010, wurde der Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Nr.62 „Sondergebiet Fotovoltaik“ gefasst. Das Bauleitplanverfahren wurde allerdings aufgrund von Einsprüchen nach dem 1. Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB nicht weiterverfolgt.

Nach Einstellung des Verfahrens hatten sich Investoren gemeldet

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Am 10. Dezember 2015 hat der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) beschlossen, das Bauleitplanverfahren nicht weiter zu verfolgen. So war die Beschlussvorlage für die gestrige Sitzung der Stadtverordneten formuliert.

Nach Einstellung des Verfahrens sind inzwischen einige potenzielle Investoren an die Stadt Homberg herangetreten und haben ihr Interesse an der Entwicklung der Fläche bekannt gemacht. Am 25. August 2016 wurde der Magistrat über die Gespräche informiert. Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, die Flächen nicht als Fotovoltaikflächen zu nutzen.

Im September 2019 schließlich hatte die KBG eine naturschutzfachliche Beurteilung der Flächen durch das Planungsbüro BIL durchführen lassen. Die Fläche „oberhalb“ der ehemaligen Standortschießanlage gehört zu den Schafbeweidungsflächen des FFH-Gebietes und weist eine mittlere Nutzungsintensität aus.

Im Flächennutzungsplan bereits berücksichtigt

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2014 wurden die Flächen bereits berücksichtigt und werden im Flächennutzungsplan als Sondergebiet „Fotovoltaik“ dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit entbehrlich.

Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau (SPD) schilderte die Zusammenhänge zur aktuellen politischen und wirtschaftlichen Situation, durch die die Flächen wieder in der Diskussion sind.

Bernd Herbold (SPD) berichtete aus dem Bauausschuss, der die Beschlussvorlage gerne dahingehend geändert hätte, die Entscheidung um ein Jahr auf September 2023 zu vertagen. Bis dahin sollten eine naturschutzrechtliche Bewertung und eine Aufstellung der Kosten vorliegen.

Rainer Hartmann (SPD) findet, man müsse sehen, wohin man die Anlagen stellt. Im Bereich der ehemaligen Kasernenflächen seien inzwischen schützenswerte Biotope, Magerrasen, schützenswerte Flora und Fauna entstanden. Andere Flächen seien aber nicht da. Allerdings könne man nicht gleichzeitig die Stadt begrünen, Insektenvielfalt zurückholen und dann mit Fotovoltaik platt machen. Bei Beschattung sei das Biotop hin.

Die Stadtverordneten beschlossen einstimmig, erst in einem Jahr über das weitere Vorgehen zu befinden. (Rainer Sander)

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