Plan mit 265.839 Euro Überschuss in STAVO eingebracht
SCHWALMSTADT. Noch im zu Ende gehenden „alten“ Jahr erfahren die Schwalmstädter Stadtverordneten gestern Abend, wie es um die Finanzen der Stadt bestellt ist. Rechtzeitig so, dass eine Verabschiedung in der ersten Sitzung 2022, am 27. Januar möglich ist, brachte Bürgermeister Stefan Pinhard seinen Haushalt ein, also Haushaltssatzung mit Haushaltsplan.

Ob es um die Finanzen gut oder schlecht steht, verhält sich ähnlich wie die Bewertung halb voller oder halb leerer Hohlgefäße. Das mit den Hohlgefäßen ist schon wegen der Tiefgründigkeit einiger regelmäßig wiederkehrender Argumente vielleicht gar kein schlechter Vergleich. Darauf freuen wir uns aber erst 2022. Bei der Einbringung hat allein der Bürgermeister das Wort und für den stellt sich die Situation wie folgt dar:

Bisher alle Pinhard-Haushalte im Plus

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Der Magistrat hat am 6. Dezember festgestellt, dass er einen Überschuss von 265.839 Euro erwartet. Der 6. und vorerst letzte (in dieser Amtsperiode) aufgestellte Pinhardsche Haushalt schließ damit – wie alle anderen in seiner Amtszeit – mit einer positiven Zahl, die sich aus 50.060.109 Euro Einnahmen und 49.794.270 Ausgaben zusammensetzt. Der Haushalt steht – wie er letzte auch – stark unter Corona-Einfluss. 8 Millionen Euro an Krediten werden ausschließlich im Zusammenhang mit Investitionen aufgenommen. Die Verpflichtungsermächtigungen, also Zahlungsermächtigungen für zukünftige Haushaltsjahre, die aus Beschlüssen dieses Haushaltes resultieren, betragen 10,8 Millionen Euro.

50.060.109 Euro Erlöse

Die wesentlichen Einnahmen sind Leistungsentgelte (Städtische Gebühren und Entgelte) in Höhe von 10,3 Millionen Euro, Zuweisungen/Zuschüsse in Höhe von 14,8 Millionen Euro und Steuern in Höhe von 19,7 Millionen Euro. Die Einkommensteuer, so Pinhard, zeigt einen positiven Trend, wenn sie tatsächlich von 8,0 auf 8,7 Millionen Euro steigt. Schwalmstadt ist inzwischen eine Wohnstadt. Aber auch das Gewerbe spielt eine gewichtige Rolle, was sich in 6,2 Millionen Euro Gewerbesteuer niederschlägt, 700.000 mehr als 2021, aber auch 1,8 Millionen weniger als in weiter zurückliegenden Jahren. 2,9 Millionen Euro kommen aus städtischen Steuern, wie Grundsteuer, Vergnügungs- und Hundesteuer. Schlüsselzuweisungen in Höhe von 12,4 Millionen Euro sind schön, aber tatsächlich kein Grund zur Freude, denn das bekommen nur Kommunen, bei denen die eigene Finanzkraft nicht ausreicht. Die reicht auch nicht für die Tilgung aller Kredite und aller Zahlungen an Hessenkasse. Etwa 1 Million Euro fehlen.

49.794.270 Euro Kosten

Die Kostenseite weist 15,8 Millionen Euro Personal- und Versorgungskosten aus. Das sind 31,8 Prozent des Haushaltsvolumens. Die Steuern- und Umlageverpflichtungen (Schul- und Kreisumlage u. a.) liegen mit 14,9 Millionen Euro bei 30 Prozent. Die Verteilung von Investitionen auf deren Nutzungszeit – also Abschreibungen – belaufen sich auf 5,8 Millionen Euro und sind die einzigen Kosten, die nicht abfließen. Das tun aber 8,3 Millionen Euro Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Die Eigenkapitalquote (am Bilanzvolumen) beträgt aktuell 18 Prozent (29,1Millionen Euro), der Verbindlichkeiten (also Fremdkapital) in fast dreifacher Höhe gegenüberstehen (85,3 Millionen Euro).

Kindergärten kosten weit mehr als 5 Millionen

Der Haushalt, so Pinhard, stehe immer in Abhängigkeit zur gesamtwirtschaftlichen Situation. Hinzu kommen immer höhere Pflichtaufgaben. So haben sich die Kosten für die Kindergärten in weniger als 10 Jahren auf 5,43 Millionen Euro verdoppelt. Immer höhere Standards, also für immer kleinere Gruppen immer mehr Personal. Der Kulturetat bewegt sich deutlich unter einer halben Million, die Sportförderung liegt bei 0,6 Millionen Euro.

Mehr al 10 Millionen werden investiert

Investiert wird ebenfalls, nämlich in Höhe von 10,47 Millionen Euro. Erhebliche Beträge fließen in Sanierungen und ein großer Teil in die Pflichtaufgabe Brandschutz. Kooperationen zwischen Feuerwehren wären wünschenswert, können aber nicht angeordnet werden, so Pinhard. Der sieht große Chance in der Aufnahme in Bundesförderprogramme im Bereich Bau und erwähnte mehrfach die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als Belastung. Wichtig für alle zukünftigen Haushalte seien der Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Klimaschutz.

Wer den nächsten Haushalt einbringen darf, entscheiden die Wählerinnen und Wähler im Sommer 2022, wenn sich bereits abzeichnen wird, ob der Plan aufgeht. (Rainer Sander)

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