KASSEL. Zahlreiche Gaffer behinderten am späten Freitagnachmittag in der Kasseler Königsstraße Helfer des Rettungsdienstes und Feuerwehrleute. In Höhe des Friedrichsplatzes war eine Person (27) von einer Straßenbahn erfasst worden.

Viele Passanten hielten an, gafften und unterließen es auch nicht zu filmen und Fotos von dem Unfall und der verunglückten Person zu machen, so Feuerwehr-Einsatzleiter Matthias Altmann.

Wie ein Polizeisprecher berichtet, wurde der 27-jährige Fußgänger gegen 17:25 Uhr aus Unachtsamkeit von der Straßenbahn erfasst, erlitt hierbei Kopfverletzungen und geriet in der Folge unter das Schienenfahrzeug. Nach seiner Rettung durch Feuerwehrleute und die Erstversorgung von Helfern des Rettungsdienstes wurde er schwer, wahrscheinlich nicht lebensbedrohlich verletzt in ein Krankenhaus gebracht. (wal)

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Hintergrund (Wikipedia)

„Verboten ist das Anfertigen von Fotos oder Videos von Unfallopfern. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 201a StGB. Laut diesem dürfen keine Bildaufnahmen hergestellt oder übertragen werden, welche die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen und den höchstpersönlichen Lebensbereich des Betroffenen verletzen. Seit Juli 2020 gilt dies auch für Bildaufnahmen von verstorbenen Personen. Das Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.“

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