241 Meter Gesamthöhe geplant
FRIELENDORF. Das Regierungspräsidium Kassel hat für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Windparks Frielendorf Süd die Genehmigung nach § 4 BImSchG erteilt.

Genehmigt wurden zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern, damit ergibt sich eine Gesamthöhe von 241 Metern.

Das Vorhabengebiet für die Errichtung der Windenergieanlagen befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Frielendorf in den Gemarkungen Todenhausen und Linsingen, nordöstlich der Ortslage Michelsberg (Stadt Schwalmstadt) bzw. westlich der Ortslage Linsingen (Gemeinde Frielendorf) im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis.

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Nennleistung von 4200 KW

Die geplanten Standorte der WEA befinden sich in einer Waldfläche mit gemischtem Waldbestand, welcher zurzeit forstwirtschaftlich genutzt wird. Die Genehmigung berechtigt zur Rodung einer Fläche temporär von 15.683 m2 und dauerhaft von 6.561 m2. Dies entspricht einer Rodungsfläche von 2,22 ha.

Der Genehmigungsantrag wurde am 29.07.2019 beim Regierungspräsidium Kassel als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht. Insgesamt wurden im Laufe des Verfahrens 26 Fachbehörden beteiligt und aufgefordert aus ihrer fachlichen Sicht Stellung zu den geplanten WEA zu nehmen.

Jede der beiden WEA hat eine Nennleistung von 4200 KW. Damit hat der Windpark Frielendorf Süd eine Gesamtleistung von 8,4 MW. Nach Angaben des Betreibers wird mit einem Nettoenergieertrag von 11.000.000 kWh/a pro Anlage gerechnet.  Geht man von einem Durchschnittsverbrauch von 2.500 kWh pro Haushalt aus, können mit den beiden Windenergieanlagen etwa 8.800 Haushalte im Jahr mit
Strom versorgt werden.  (pm | rs)

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