26-Jähriger stand mutmaßlich unter Drogeneinfluss
BAD HERSFELD / FRIEDEWALD. Polizisten haben am Donnerstagmorgen auf der Autobahn 4 einen 26-Jahre alten Audi-Fahrer aus Bad Hersfeld gestoppt. Die Zivilstreife bemerkte den schwarzen Audi gegen 7:10 Uhr. Der Fahrer des Pkw wechselte zunächst auf dem Autobahnzubringer ständig die Fahrspuren und fuhr dann bei Bad Hersfeld auf die Autobahn in Richtung Erfurt auf.
Im Bereich einer Baustelle mit Tempolimit 80 km/h fuhr der 26-Jährige mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von bis zu gemessenen 160 km/h. Dabei warf der Audi auch mehrfach Flammen aus den Auspuffrohren – „Füchse“ genannt.
Die Beamten stoppte den Bad Hersfelder schließlich an der Anschlussstelle Friedewald. Während der Kontrolle ergaben sich für die Polizisten Anhaltspunkte darauf, dass der 26-Jährige möglicherweise unter dem Einfluss berauschender Mittel stand, was ein vorläufiger Drogenvortest bestätigte. In der Folge wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Das Fahrzeug wurde im Anschluss durch einen Sachverständigen genauer unter die Lupe genommen. Aufgrund mehrerer unzulässiger, technischer Veränderungen – unter anderem zur Leistungssteigerung – wurde der Audi als verkehrsunsicher eingestuft. Der Führerschein des 26-Jährigen wurde sichergestellt. Er muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts des illegalen Kraftfahrzeugrennens (Alleinrennen) sowie des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.
7 Kommentare
Demnächst wird die Gehgeschwindigkeit auf dem Bürgersteig gemessen und passt gut auf, dass daraus kein Alleinrennen wird. 😅
Die EU möchte, Bürger die 70 Jahre alt sind, einen Eignungstest abverlangen. Ich bin der Meinung, man könnte die Altersgrenze mit ruhigen Gewissen auf 18 Jahre herunter setzen.
Gemäß § 315d I Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Diese Regelung gilt seit 2017.
Der BGH hat einem solchen Fall inzwischen rechtskräftig entschieden (Aktenzeichen 4 StR 225/20).
Es gibt halt immer noch Leute die meinen Tempolimits würden die persönliche Freiheit einschränken.
Freie Fahrt für freie Bürger ist die Losung der Vollgasproleten. Nicht erkennend, dass Freie Bürger nicht rasen müssen, das machen vielmehr unfreie Bürger. Im Fall hier das Ganze noch unter Drogeneinfluss. Geschwindindigkeit tötet, meist auch diejenige die Opfer und nciht Täter sind. Selbst die FDP (Düsseldorf) fordert ein Tempolimit, achso nicht für Auto, sondern für Radfahrer.
Also Nordhesse, Wasenberger & Co, Zeit mir eure Empörungsrhetorik, aber bitte mindestens dislike smiley um die Ohren zu hauen.
Nach dem Sachverhalt müßte jede Geschwindigkeitsüberschreitung ein Alleinrennen sein und somit eine Straftat. Was für ein Schwachsinn. Es ist nur eine Trunkenheit im Straßenverkehr, eine OWi und ein Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.
Fahrerlaubnis Entziehen und das Auto Beschlagnahmen und Versteigern wie in einigen Nachbarländern auch üblich 😉
Unter Alleinrennen stelle ich mir vor, dass man eine bestimmte Strecke in einer möglichst kurzen Zeit zurücklegt. Also mehrfach die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschreitet. So wie es Autohersteller machen um neue Modelle zu testen.
Doofland eben.Da gibt es alles.
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