TREYSA. Die seit Tagen erwartete Regelung durch das Land Hessen ist am Montag, 23. März, um 20 Uhr veröffentlicht worden: Mit sofortiger Wirkung schließen alle Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und die angeschlossenen Tagesförderstätten den Betrieb für die Klientinnen und Klienten. Die anleitenden Mitarbeitenden Hephatas setzen den Betrieb dort, wo es zwingend erforderlich ist, fort.

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